In dubĭo

[811] In dubĭo (lat.), im Zweifel, im Zweifelsfall; i. d. pro reo, im Zweifelsfall ist die für den Beklagten oder Beschuldigten günstigere Auffassung entscheidend. Vgl. Favor.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 811.
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