Indizieren

[808] Indizieren (lat.), anzeigen, angezeigt erscheinen lassen (s. Indikation). So ist z. B. ein Verbrechen »indiziert«, wenn die Umstände eines Todesfalles dafür sprechen, daß eine fremde Hand den Tod herbeigeführt habe. Vgl. Indiz.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 808.
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