Kammerjustizdeputation

[519] Kammerjustizdeputation, Bezeichnung für die im J. 1782 bei den Kriegs- und Domänenkammern in Preußen eingerichteten Abteilungen, die in der Hauptsache über Privatrechtsstreitigkeiten zu entscheiden hatten, die bei der Domänenverwaltung entstanden. Sie wurden 1808 aufgehoben und ihr Geschäftskreis den ordentlichen Gerichten überwiesen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 519.
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