Kriegs- und Domänenkammern

[679] Kriegs- und Domänenkammern, Provinzialbehörden in Preußen seit Reorganisation der Verwaltung durch Friedrich Wilhelm I. (1723) bis zur Verwaltungsreform durch Stein und Hardenberg (1808); sie gingen aus der Verschmelzung der Kriegskommissariate, welche die für die Bedürfnisse des Heeres bestimmten Steuern und Abgaben, und der Amtskammern, welche die Domänen etc. zu verwalten hatten, hervor und standen unter dem General-Oberfinanz-, Kriegs- und Domänendirektorium (Generaldirektorium). Regierung dagegen war in jener Zeit der Name der Provinzialgerichtshöfe.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 679.
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