Generaldirektorium

[551] Generaldirektorium, abgekürzte Bezeichnung für das General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domänendirektorium, das König Friedrich Wilhelm I. von Preußen als oberste Stelle für die ganze Verwaltung des Landes durch Vereinigung des Generalfinanzdirektoriums und des Generalkriegskommissariats errichtete. Präsident dieser Zentralstelle war der König selbst. Sie teilte sich in fünf Departements mit je einem Minister an der Spitze; doch lag die Entscheidung stets beim Plenum des Generaldirektoriums.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 551.
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