Kartätschgeschütze

[682] Kartätschgeschütze, Geschütze, die die Aufgabe haben, Gräben, Tore, Zugänge etc. bei Befestigungen unter Kartätschfeuer zu nehmen, daher wird die Bezeichnung K. auch auf Mitrailleusen, Revolverkanonen etc. übertragen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 682.
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