Keilhaue

[812] Keilhaue, ein starkes, spitzkeilförmiges, etwas gebogenes Eisen, bestehend aus dem Blatt mit verstählter Spitze am einen und dem glatten, verstählten Nacken am andern Ende sowie einem langen, hölzernen, mit beiden Händen zu schwingenden Helm. Die K. dient beim Bergbau zum Loshacken milden oder klüftigen Gesteins (Gesteinskeilhaue), ferner in festern Massen, wie Schieferton, Steinkohle u. dgl., zur Herstellung von Schram und Schlitzen (Schram- oder Schlitzhaue). Doppelkeilhauen (Flügeleisen) sind an beiden Enden in eine Spitze ausgezogen. Die mit breiter Schneide (an Stelle einer Spitze) versehene Breit- oder Lettenhaue wird in weichen, z. B. tonigen Massen angewendet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 812.
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