Klauenbeschlag

[97] Klauenbeschlag, Eisenbeschlag für Arbeitsrinder, ist, namentlich an den Vorderfüßen, ebenso erforderlich wie der Hufbeschlag für Pferde. Wie die beiden Klauen des Rinderfußes auch als gespaltener Huf bezeichnet werden, so besteht der Beschlag gewissermaßen aus einem halben Hufeisen für jede Klaue; doch werden bisweilen beide Teile auch zu einem Eisen vereinigt. Vgl. Pillwax, Lehrbuch des Huf- und Klauenbeschlags (5. Aufl., Wien 1892).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 97.
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