Kleinbetrieb

[119] Kleinbetrieb, der auf verhältnismäßig wenig Kapital und Arbeitskräfte sich stützende Wirtschaftsbetrieb, im Gewerbewesen insbes. der handwerksmäßige Betrieb (vgl. Handwerk und Gewerbebetrieb), in der Landwirtschaft die Bewirtschaftung kleiner Güter (vgl. Landgut). In der deutschen Reichsstatistik werden unter gewerblichen Kleinbetrieben solche verstanden, die mit höchstens fünf Hilfspersonen arbeiten; Näheres s. Gewerbestatistik, S. 796, unter 2).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 119.
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