Konkrēt

[399] Konkrēt (lat.), im Gegensatz zu abstrakt, im allgemeinen Bezeichnung alles anschaulich Vorgestellten zum Unterschied von dem nur begrifflich Gedachten, im besondern auch Bezeichnung für Gegenstands-zum Unterschiede von den Eigenschafts-, Zustands- etc. Begriffen. Vom Konkreten wird vornehmlich im populären Vortrag Gebrauch gemacht; alle Beispiele dienen dazu, indem sie dasjenige in einem besondern Falle (in concreto) geben, was zuvor im allgemeinen (in abstracto) aufgestellt wurde. Vgl. Abstraktion.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 399.
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