Konkurstabelle

[404] Konkurstabelle wird die Tabelle genannt, in die nach der deutschen Konkursordnung (§ 145) das Ergebnis der im Prüfungstermin (s. d.) stattgehabten Verhandlungen einzutragen ist. Die Eintragung in die K. wirkt hinsichtlich der festgestellten Konkursforderungen (ihrem Betrag und ihrem Vorrechte nach) wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber allen Konkursgläubigern. Vgl. Feststellung der Konkursforderungen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 404.
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