Konsignieren

[415] Konsignieren (lat., »auf-, einzeichnen«), anweisen, etwas zur Aufbewahrung übergeben; einen (ein Schiff etc.) an jemand weisen, der jenen mit etwas, namentlich mit Geldvorschüssen, versehen soll; Waren an jemand senden, der sie für Rechnung des Absenders verkaufen soll (s. Konsignation). – Militärisch ist K. das Bereithalten der Truppen in den Kasernen etc. zum sofortigen Ausrücken, z. B. bei Aufruhr.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 415.
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