Kontermarke

[439] Kontermarke (franz.), eine Marke (Zettel etc.), die nach einstweiligem Verlassen den Wiedereintritt in eine Vorstellung, ein Konzert etc. sichert; im Münzwesen ein Stempelzeichen, mit dem fremde Münzen versehen wurden, um sie im Inland zum gesetzlichen Zahlmittel zu machen, oder durch welche Not- und Belagerungsmünzen (s. d.) gewertet, auch vollwichtige Münzen von minderwertigen unterschieden wurden. K. bezeichnet auch den Kontrollstempel auf Warenballen sowie Gold- und Silberwaren; beim Pferdehandel soviel wie falsche Kunde (s. d.); in der Numismatik soviel wie Stempelzeichen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 439.
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