Kontermine

[439] Kontermine (franz., »Gegenmine«), s. Mine; in weiterer Bedeutung jedes gegen die Pläne eines andern oder einer andern Partei gerichtete Unternehmen; in der Börsensprache die Operation, die einer herrschenden Spekulationsrichtung entgegenarbeitet, insbesondere die der Hausse entgegenwirkende Spekulation auf das Fallen der Kurse (Spekulation à la baisse, fixen), daher: in die K. gehen, sich an solchen Spekulationen beteiligen. Kontermineur, einer, der à la baisse spekuliert (Baissier oder Fixer), im Gegensatz zum Mineur (Spekulant à la hausse). S. Börse, S. 243.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 439.
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