Kontinuität

[441] Kontinuität (lat.), Unterbrechungslosigkeit oder Stetigkeit, die Eigenschaft, daß da, wo ein Teil eines Ganzen aufhört, ein andrer anfängt. Dem Raum und der Zeit kommt K. zu, den materiellen Körpern nur scheinbar, da nach der atomistischen Hypothese ihre kleinsten Teilchen durch Zwischenräume (Molekularinterstitien) getrennt sind (vgl. Dynamismus). Im öffentlichen Leben versteht man unter K. den innern Zusammenhang und die stete Fortentwickelung eines Regierungssystems; im parlamentarischen Sprachgebrauch das Anknüpfen von Verhandlungen an die Vorverhandlungen, so daß die Beratung eines Gegenstandes, auch wenn sie sich durch mehrere Sitzungen hindurchzieht, als ein einheitliches Ganzes betrachtet wird. Im Verhältnis von Session zu Session gilt dagegen regelmäßig der Grundsatz der Diskontinuität (s. d.). Für die Verhandlungen des deutschen Bundesrats ist der Grundsatz der K., für den Reichstag jener der Diskontinuität maßgebend. – K. des Keimplasmas, s. Neodarwinismus; vgl. auch Erblichkeit, S. 892.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 441.
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