Sitzung

[505] Sitzung (Session), Zusammenkunft zum Zweck gemeinsamer Beschlußfassung, z. B. eines Ausschusses, einer Ständeversammlung, einer kollegialen Behörde. Für die Sitzungen eines Kollegiums sind in der Regel ein für allemal gewisse Sitzungstage bestimmt. Dies ist z. B. im deutschen Gerichtsverfassungsgesetz für die Schöffengerichte verordnet, deren Sitzungstage für das ganze Jahr im voraus festzustellen sind. Bei Volksvertretungen versteht man unter S. nicht nur die einzelne Zusammenkunft (séance), sondern auch die ganze Zeitdauer, für welche die Körperschaft einberufen und beisammen ist (session, Sitzungsperiode). Die Handhabung der Disziplin und die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen (Sitzungspolizei, s. d.) ist Sache des Vorsitzenden. Für die Sitzungen der Volksvertretungen, Gemeindekollegien und Gerichte ist der Grundsatz der Öffentlichkeit (s. d.) besonders wichtig.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 505.
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