Kontroverse

[447] Kontroverse (lat. controversia), Streitfrage, besonders über juristische und Religionsgegenstände; in den römischen Rhetorenschulen ein als Thema aufgestellter erdichteter Rechtsfall. Status controversiae nennt man im Prozeß die Hervorhebung und Darstellung der eigentlichen Streitpunkte. Kontrovers, streitig, eine Streitfrage bildend oder betreffend; daher Kontroverspredigten, Predigten zur Bestreitung der Glaubenslehren Andersdenkender. Eine überaus wertvolle Sammlung der Kontroversen auf dem Gebiete des gemeinen Zivilrechts hat Matthiä in 3 Bänden (»Kontroversen-Lexikon des römischen Zivilrechts«, Leipz. 1856–64) herausgegeben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 447.
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