Löwengesellschaft

[750] Löwengesellschaft (Societas leonina, Leoninischer Vertrag), ein Gesellschaftsvertrag, nach dem der eine Teilnehmer allen Gewinn, der andre allen Schaden ohne Gewinnanteil haben soll (von der Äsopischen Fabel hergenommen, wo der Löwe, mit andern Tieren auf der Jagd, die Beute allein behielt). Ein solcher Vertrag kann nur allenfalls als Schenkung oder als Garantievertrag aufrecht erhalten werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch erwähnt die L. nicht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 750.
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