Lagerfrist

[48] Lagerfrist, Zeit, während der eine Ware in öffentlichen Lagerhäusern, Packhöfen und sonstigen Niederlagen unverzollt oder an Bahnhöfen ohne Vergütung oder Strafmiete liegen bleiben darf.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 48.
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