Lagerfrucht

[48] Lagerfrucht, durch starke Regengüsse oder Wind zur Erde gelegte Pflanzen, besonders Getreide. Bei normaler Entwickelung richtet sich der Halm dadurch wieder in die Höhe, daß der Blattknoten an der dem Boden zugekehrten Seite stärker als an der dem Lichte zugekehrten Seite wächst. Bei übermäßig üppiger Entwickelung (Geilung) auf reich gedüngtem Boden richtet sich dagegen der niedergebogene Halm nicht mehr auf, lagert sich. Gelagerte Frucht ist in ihrer Ausbildung gestört und liefert daher nur unvollkommene Körner, während zugleich für Pflanzenkrankheiten die Widerstandskraft geschwächt ist. Ursache der Bildung von L. ist Mangel an Licht, wodurch die untern Internodien des Getreidehalms übermäßig verlängert werden, während die Verholzung der Zellen behindert ist. Die üppig entwickelten obern Halmpartien können nunmehr von den schwächlich ausgebildeten untern Halmteilen nicht mehr aufrecht erhalten werden. Abhilfe besteht in Drillsaat, Aussaat von lang- und kurzhalmigen Getreidevarietäten, Lichtung des zu üppigen Pflanzenstandes im Frühjahr durch flüchtiges Abweidenlassen, scharfes Eggen u. Abwalzen, Schröpfen oder Serben, d.h. Abnehmen der obersten Halmblätter mit der Sichel oder Sense, u. dgl. Auch Flachs, Hülsenfrüchte, Klee etc. unterliegen aus denselben Ursachen dem Lagern. Vgl. Kraus, Das Schröpfen und Walzen der Getreidesaaten als Mittel gegen Lagerung (in Wollnys »Forschungen auf dem Gebiet der Agrikulturphysik«, Bd. 13, Heidelb. 1890).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 48.
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