Landesvater

[103] Landesvater, soviel wie Landesherr; Name eines deutschen Studentenliedes (»Alles schweige, jeder neige ernsten Tönen nun sein Ohr!«), in welchem das Gelübde hingebender Vaterlandsliebe abgelegt und zuletzt der Landesfürst mit den Worten angeredet wird: »Landesvater, Schutz und Rater, unser König (Herzog etc.), lebe hoch!« Da dieses Lied den weihevollen Akt der Verbrüderung bei jedem feierlichen akademischen Kommers einleitet, wobei während des Gesanges die Mützen durchbohrt auf den Schläger geschoben und demnächst von den Präsiden wieder ausgeteilt werden, übertrug der Name L. sich auf den ganzen Akt. Im 18. Jahrh. bestand der Brauch des Landesvaters an den deutschen Universitäten nachweislich bereits in den noch heute geltenden Formen. Vgl. Uhrig, Der akademische L., ein Denkmal aus alter Ritterzeit (Würzb. 1888); auch Artikel »Pater patriae«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 103.
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