Leinpfad

[375] Leinpfad (Treidelweg), an Hafendämmen, Schiffahrtskanälen und Flüssen der Weg, auf dem Menschen (Leinläufer, Leinzieher) oder Zugtiere Schiffe mit Leinenzug schleppen (treideln). Es sind meist befestigte Wege von 2–4 m Breite mit einseitigem Quergefälle, die längs der Wasserstraße laufen. An Flüssen, auf denen Leinenzug ausgeübt wird, sind die Uferbesitzer verpflichtet, den L. offen zu halten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 375.
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