Litigiosität

[620] Litigiosität (neulat.), Bezeichnung dafür, daß eine Sache oder ein Anspruch in Streit befangen, d.h. darüber ein Prozeß anhängig ist. Vgl. Rechtshängigkeit.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 620.
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