Lustmord

[868] Lustmord bedeutet im engsten und eigentlichsten Sinne diejenigen Fälle vorsätzlicher Tötung, in denen der Täter nur durch die Tötung und Verstümmelung des Opfers (an den Geschlechtsteilen, den Brüsten etc.) volle Befriedigung des Geschlechtstriebes findet (vgl. Sadismus). Man bezeichnet aber als L. weiter auch noch diejenigen Fälle, in denen der Täter das Opfer nach vollzogener Vergewaltigung oder infolge plötzlich ausbrechender tierischer Wut, oder um den Widerstand zu brechen, oder um den Hauptzeugen der Tat zu beseitigen, ums Leben bringt. Hier pflegen die typischen, schon von P. J. Anselm Feuerbach beschriebenen Verletzungen zu fehlen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 868.
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