Münzscheine

[271] Münzscheine nennt man häufig solche papierne Wertzeichen, für die volle Bardeckung in Barren oder gemünztem Geld hinterlegt ist. Ihre Verteidiger (besonders seiner Zeit Tellkampf) überschätzen die Gefahren der nicht voll gedeckten Noten und erblicken in dem Papiergeld nur ein Mittel für die Bequemlichkeit des Publikums beim Zählen, Versenden etc. Vgl. Banken (Notenbanken), S. 338.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 271.
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