Militärrecht

[824] Militärrecht, die Gesamtheit der das militärische Interesse des Staates betreffenden Rechtssätze. Es gehören dahin vor allem das ein selbständiges Ganze bildende Militärstraf- und Strafprozeßrecht, dann aber auch das Militärverfassungs- und Verwaltungsrecht (Militärhoheitsrechte des Staates, der Gliedstaaten, Militärkonventionen, Militärorganisation und Organisation der Kriegsmarine, Wehr- und Militärdienstgesetzgebung, einschließlich Militärpensionswesen, Militärlasten), Militärprivatrecht (Militärtestament), Militärvölkerrecht (Genfer Konvention, Kriegsrecht).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 824.
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