Militärstrafgesetzbuch

[831] Militärstrafgesetzbuch, das Gesetzbuch, das die auf Militärverbrechen (s. d.) gesetzten Strafen enthält. Das deutsche M. (mit Anmerkungen hrsg. von Herz u. Ernst, Berl. 1903) datiert vom 20. Juni 1872 und ist 1. Okt. d. J. in Kraft getreten. Durch kaiserliche Verordnung gilt es auch in den afrikanischen Schutzgebieten für die dortselbst-befindlichen kaiserlichen Schutztruppen (vgl. Militärverbrechen). Das österreichische M. stammt vom 15. Jan. 1855. Vgl. Militärgesetzgebung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 831.
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