Minderherrschaften

[860] Minderherrschaften, früher Bezeichnung für diejenigen Medialherrschaften in Schlesien, deren Besitzer zwar alle sonstigen Rechte der Standesherren besaßen, aber nicht auf den ehemaligen schlesischen Fürstentagen mitstimmen durften.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 860.
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