Minderherrschaften

[281] Minderherrschaften, Medialherrschaften in Schlesien; die Besitzer von M. hatten vormals nicht das Recht, auf den schlesischen Fürstentagen zu erscheinen u. zu stimmen, im Übrigen aber die Rechte der Standesherren in Schlesien; an den vom König Friedrich Wilhelm III. organisirten Landtagen Schlesiens nehmen sie mit Theil.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 281.
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