Ministeriāldirektor

[879] Ministeriāldirektor, Bezeichnung des Vorstandes einer Abteilung in einem Ministerium. Vielfach auch als reiner Titel verliehen einem hohen, in seiner Tätigkeit unabhängigen Beamten, der an der Spitze eines selbständigen Verwaltungszweiges des Staates, z. B. Versicherungswesen, steht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 879.
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