Motu proprĭo

[197] Motu proprĭo (lat., »auf eignen Antrieb«), eine seit Innozenz VIII. gebräuchliche Formel in päpstlichen Reskripten, die bedeutet, daß die betreffende Entschließung auf eigner Initiative oder doch selbständiger Erwägung des Papstes beruht, und bewirkt, daß sie unabhängig von der Richtigkeit der im Bittgesuch angegebenen Gründe zu Recht besteht; als Hauptwort auch Bezeichnung für diese Reskripte selbst.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 197.
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