Reskript

[821] Reskript (lat.), »Antwortschreiben«, das in Rom der Kaiser auf ihm vorgelegte zweifelhafte Rechtsfragen oder streitige Rechtssachen gab (rescriptum principis); heute noch Bezeichnung der Willensentschließung des Landesherrn, wodurch er die ihm vorbehaltene Bestätigung gewisser Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Legitimation, s. d.) erklärt. Sodann bedeutet R. eine von einer höhern Behörde an eine untere oder wohl auch an eine Privatperson ausgefertigte Zuschrift. Ministerialreskript, eine vom Ministerium ausgehende Verfügung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 821.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: