Naturstand

[459] Naturstand, derjenige Zustand des Menschen, bei dem er in keiner gesellschaftlichen oder bürgerlichen Ordnung lebt, also auch keinen Rechtsschutz hat und behufs der Verteidigung seiner Rechte lediglich an seine eignen Kräfte gewiesen ist; in der Dogmatik der religiös-sittliche Zustand des Menschen, wie er, abgesehen von der göttlichen Gnade, lediglich durch die natürlichen Kräfte des Menschen erreichbar ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 459.
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