Nebengleise

[487] Nebengleise, auf Bahnhöfen alle Gleise, die nicht zur regelmäßigen Ein- und Ausfahrt der Züge, sondern zu Rangier- und andern Bewegungen, zur Ausstellung von Wagen etc. dienen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 487.
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