Negotium claudĭcans

[497] Negotium claudĭcans (lat., »hinkendes Geschäft«). ein Rechtsgeschäft, das für den einen Teil ungültig, für den andern gültig ist; z. B. Rechtsgeschäfte Unmündiger ohne Genehmigung des Vormundes.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 497.
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