Nennwert

[510] Nennwert (Nominalwert), die Summe, die auf einem Schuldschein als Schuld oder auf einer Münze (Scheidemünze) als gesetzlich gültig genannt ist. Bei dem Schuldschein kann von ihr der Kurs, zu dem er tatsächlich umgesetzt wird (vgl. Pari), bei der Münze der wirkliche Metallgehalt verschieden sein (Real- oder effektiver Wert als Gegensatz zum N.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 510.
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