Offizinell

[921] Offizinell (lat.), Bezeichnung von Naturprodukten und Präparaten, die als Heilmittel benutzt werden und nach den gesetzlichen Vorschriften in den Apotheken vorrätig sein müssen. Offizinelle Pflanzen sind solche, die wegen ihrer Heilkräfte in den Apotheken zu haben sind oder als Arzneimittel benutzte Stoffe liefern (Chinarindenbaum das Chinin); derartige arzneilich benutzte Pflanzen führen häufig den Artennamen officinalis (z. B. Althaea officinalis). Im engern Sinne heißen nur solche Pflanzen o., die im Arzneibuch des betreffenden Landes verzeichnet sind (vgl. Arzneipflanzen).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 921.
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