Orderhafen

[104] Orderhafen (Ansegelungsplatz), ein für den Reisezweck bequem gelegener Hafen, der von Handelsschiffen angelaufen wird, um dort Aufträge von der Reederei abzuwarten. Schiffe segeln für Order, wenn der Kapitän bei der Abfahrt aus dem Ladungshafen den Löschungshafen noch nicht kennt, und nur den Auftrag hat, einen Orderhafen, z. B. Falmouth im Englischen Kanal, Queensstown an der Südküste von Irland, Horta oder Ponta Delgada auf den Azoren etc., anzulaufen und dort auf Weiteres zu warten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 104.
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