Ordinarĭum

[104] Ordinarĭum (lat.), Ritualbuch für das Kirchenjahr; im Finanzwesen der gewöhnliche Belauf der Ein nahmen oder des Kostenanschlags in der Ausstellung des Jahresbudgets (ordentliche Einnahmen oder Ausgaben), im Gegensatz zum »Extraordinarium«, den außerordentlichen oder einmaligen (s. Budget).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 104.
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