Ortsbiwak

[152] Ortsbiwak (Ortschaftsbiwak), ein Biwak unter voller Ausnutzung der Örtlichkeiten. Die Truppe lagert in Gehöften, Gärten, auf anliegenden Feldern, niemals aber auf Fahrstraßen. Das O. gewährt Schutz gegen die Witterung und ermöglicht fast dieselbe Gefechtsbereitschaft wie das Biwak. Vgl. Ortsunterkunft und Biwak.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 152.
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