Parlamentärschiff

[456] Parlamentärschiff (Kartellschiff), ein Fahrzeug, das während kriegerischer Unternehmungen zur See mit dem Austausch von Gefangenen oder der Übermittelung von Erklärungen betraut ist. Es genießt den gleichen völkerrechtlichen Schutz wie die Parlamentäre im Landkrieg und führt als Kennzeichen im Großtopp die weiße Parlamentärflagge oder die Buchstaben NCY, das Parlamentärsignal des internationalen Signalbuches.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 456.
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