Patt

[510] Patt (v. ital. patto, lat. pactum, »Vertrag«), im Schachspiel Bezeichnung der Stellung, in der ein Spieler, ohne daß ihm Schach geboten, gar nichts oder nur den König ziehen kann, diesen aber bei jedem Zug in Schach setzen würde. Die Partie gilt in diesem Fall als unentschieden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 510.
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