Personalfragen

[623] Personalfragen, die Fragen über die persönlichen Verhältnisse einer vor Gericht zu vernehmenden Person, die an sie gerichtet werden, ehe sie zur Sache selbst vernommen wird. Die P. gehören zu den General fragen (s. d.). Wenn es sich um Vernehmung eines Beschuldigten handelt, kommen auch dessen Vorbestrafungen und Vermögensverhältnisse sowie die Militärverhältnisse in Betracht. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung § 67, 136, Ad s. 3, und § 242, Abs. 2.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 623.
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