Personalisten

[623] Personalisten, im frühern Deutschen Reich diejenigen[623] Herren, die, ohne daß sie eine reichsunmittelbare Herrschaft oder ein Thronlehen besaßen, zu Ausübung von Sitz und Stimmrecht auf dem Reichstag zugelassen waren. Über eine andre Bedeutung des Wortes s. Reichsritterschaft.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 623-624.
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