Plädieren

[925] Plädieren (plaidieren, franz.), eine Sache vor Gericht mündlich vertreten, verteidigen; in mündlicher Rede und Gegenrede für etwas eintreten; Plaideur (spr. -dör), Sachwalter, Verteidiger; Plaidoyer (spr. plädŭajĕ, franz. Plaidoirie, Verteidigung), die Rede des Anwalts in Zivil- oder Strafsachen, auch die Rede des Staatsanwalts, in der er die öffentliche Klage vertritt; daher zusammenfassender Ausdruck für die Ausführungen und Anträge der Parteien nach Schluß der Beweisaufnahme, die »Schlußvorträge« der deutschen Strafprozeßordnung, 8257 und 258.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 925.
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