Präliminār

[259] Präliminār (lat.), vorläufig, vorgängig; daher Präliminarien (franz. Préliminaires), vorläufige Beratschlagungen und Verhandlungen, die eine spätere Definitivverhandlung einleiten. Präliminationspunkte und Präliminarartikel sind die einzelnen in diesen Vorverhandlungen namhaft gemachten Gegenstände, die in der Schlußverhandlung entschieden werden sollen; Präliminarverträge, vorläufige vertragsmäßige Abmachungen, insbes. Friedenspräliminarien (Präliminarfrieden), die vorläufigen Hauptpunkte des künftigen Friedensvertrags. Besonders wichtige Friedenspräliminarverträge der Neuzeit sind die Präliminarien von Villafranca (11. Juli 1859), die Nikolsburger Friedenspräliminarien (26. Juli 1866), der Präliminarvertrag von Versailles (26. Febr. 1871), von San Stefano (3. März 1878) und von Portsmouth (30. Aug. 1905). Präliminarkonvention ist ein vorläufiges Übereinkommen über eine besondere Forderung, von dem der eine Teil die Friedenspräliminarien abhängig macht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 259.
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