Rechtsstand

[669] Rechtsstand, im Gegensatz zum Besitzstand, der bloßen tatsächlichen Rechtsausübung, der Zustand, der durch das Recht geschützt ist, auf rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften beruht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 669.
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