Rezeption

[857] Rezeption (lat.), Annahme, Aufnahme; z. B. die Annahme des römischen Rechts als geltenden Rechts in Deutschland (s. Deutsches Recht, Gemeines Recht, Römisches Recht); dann die Aufnahme in eine Gesellschaft oder Verbindung; das dabei gezahlte Geld heißt Rezeptionsgeld.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 857.
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