Ruderkommando

[229] Ruderkommando, Befehl des Schiffsführers oder Wachthabenden an den Rudersmann zum Drehen des Schiffes; ist bisher noch nicht international geregelt, da England noch an dem alten, jetzt sinnwidrigen R. festhält, das sich auf die Drehungsrichtung der (auf modernen Schiffen oft gar nicht vorhandenen) Ruderpinne, wie in Booten, bezieht, also »Starbord« lautet, wenn das Schiff nach links (nach Backbord), und »Port«, wenn es nach rechts (nach Steuerbord) drehen soll. Dagegen ist das umgekehrte, sinngemäße R. seit 1853 in der k. u. k. österreichischen Kriegsmarine, seit 1867 in der französischen Kriegsmarine, seit 1874 in der französischen Handelsmarine, ferner beiden meisten Mittelmeerstaaten und in Schweden in Gebrauch und wurde 1879 auch in der deutschen Kriegsmarine, 1905 in der deutschen Handelsflotte eingeführt. Das deutsche R. lautet demnach jetzt: »Steuerbord«, wenn das Ruder so gedreht werden soll, daß das Schiff nach rechts, also nach Steuerbord, dreht. Alle Handsteuerräder (s. Ruder) für die[229] Ruderleute sind so eingerichtet, daß sie nach Steuerbord gedreht werden müssen, wenn das R. »Steuerbord« ausgeführt werden soll.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 229-230.
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