Satzung

[629] Satzung, Glaubensbestimmung, die nicht in der Bibel begründet ist; auch soviel wie Rechtsnorm, insbes. Gesetz, Statut. – Im ältern deutschen Recht bedeutet S. soviel wie Verpfändung (daher versetzen soviel wie verpfänden). Diese S. bestand entweder in der Übertragung des Besitzes und der Nutzung eines Grundstücks an den Gläubiger (sogen. ältere S.) oder darin, daß der Schuldner das Grundstück zugunsten des [629] Gläubigers als beschlagnahmt (»gefront«) erklärte (jüngere S.). Vgl. Rente und Mort-gage.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 629-630.
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629 | 630
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